Die Familie ist ein ganzheitliches und kein individuelles System. Differenzen und Herausforderungen im Familienleben werden durch ein auf alle Familienmitglieder abgestimmtes Beratungskonzept angegangen. Das Ausarbeiten von Lösungsansätzen anhand zielgerichteter Analysen, Interviews und Beobachtungen steht im Mittelpunkt jeder Familienberatung.
Krisen und Konflikte sind Bestandteil des alltäglichen Lebens in jeder Familie. Jedoch können besondere Belastungssituationen oder Ereignisse innerhalb eines Familiensystems anhaltende Schwierigkeiten auslösen. Ziel des Familiencoachings ist es, gemeinsam mit der Familie Ressourcen zu (re)-aktivieren, diese bewusst werden zu lassen und sie nutzbar zu machen. Damit wird es möglich, innerhalb der Familie neue Handlungsstrategien zu entwickeln. Der Coach begleitet die Familie durch den Veränderungsprozess – Hilfe zur Selbsthilfe mit dem Ziel, die Familie zu befähigen, zukünftig selbständig Krisen zu bewältigen.
Dauer: 4-6 Monate
Das Angebot der sozialpädagogischen Familienbegleitung richtet sich an Familiensysteme, die durch dauerhafte Problematiken wie z.B. psychisch erkrankte Elternteile oder durch die Herausforderungen mit Kindern und Jugendlichen mit besonderem erzieherischen Bedarf belastet sind.
Die sozialpädagogische Familienbegleitung dient ebenfalls als präventive oder unterstützende Kindesschutzmassnahme.
Unsere Arbeitsgrundlage einer sozialpädagogischen Familienbegleitung ist die systemische und ressourcenorientierte Arbeit mit der Familie. Die Familie wird in der Krise unterstützt, Kompetenzen in den Bereichen Erziehung und Kommunikation werden weiterentwickelt und gestärkt. Notwendige Veränderungsprozesse werden während der sozialpädagogischen Familienbegleitung betreut, die Ressourcen der Familie sichtbar gemacht und Bewältigungsstrategien für Alltagsprobleme erarbeitet. Ziel ist es durch die sozialpädagogische Familienbegleitung, die Familie zu befähigen, diese in alltäglichen Situationen einzusetzen.
Ziele werden mit der Familie und dem Auftraggeber gemeinsam formuliert und in regelmässigen Standortgesprächen überprüft und nach Bedarf angepasst.
Dauer: 12-24 Monate
Dieses Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die Unterstützung zur Bewältigung von besonderen Herausforderungen und Problemen unter Einbeziehung von Schule und Familie benötigen.
Kinder und Jugendliche erhalten Hilfe und Unterstützung in den Bereichen:
- Schulische Entwicklung
- Erarbeitung von Konfliktlösestrategien
- Freizeitgestaltung
- Verselbständigung
- Erarbeiten von Handlungsstrategien
- Stärkung des Selbstvertrauens und Selbstwertgefühls
- Rollenfindung innerhalb in der Familie
- Erarbeitung und Stärkung der Ressourcen
- Zukunftsplanung
- Ressourcenorientiertes Arbeiten mit dem gesamten Familiensystem
Dauer: 12-24 Monate
Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die in ihrer Entwicklung im Rahmen der Verselbständigung Hilfe und Unterstützung in alltäglichen Belangen benötigen. Das selbständige Leben in einer eigenen Wohnung stellt für viele junge Erwachsene, die z.B. nach einer voll stationären Fremdplatzierung in ihre erste eigene Wohnung ziehen, eine grosse Herausforderung dar. Gefördert wird die zunehmende Übernahme an Verantwortung.
Jugendliche und junge Erwachsene erhalten Hilfe und Unterstützung in folgenden Berreichen:
- Wohnungssuche
- Unterstützung bei rechtlichen und vertragsgebundenen Fragen
- Haushaltsführung
- Budgetplanung
- Soziales Netzwerk
- Kontakte mit der Herkunftsfamilie
- Hilfe und Unterstützung bei der Ausbildungs- oder Arbeitssuche
- Freizeitgestaltung
Dieser Beratungs- und Begleitungsprozess ist hilfreich und notwendig, wenn ein Elternteil und das Kind bzw. die Kinder längere Zeit keinen Kontakt hatten und dieser wieder aufgebaut werden oder in einem andauernden Familiengerichtsverfahren der Kontakt zwischen Eltern und Kind aufrechterhalten bleiben soll.
Das Angebot des „begleitenden Umgangs“ sollte eine temporäre Hilfe seine. Ziel ist es, die Eltern durch Beratung und Begleitung zu befähigen eine erarbeitete Umgangsregelung eigenständig durchführen zu können.
Im Rahmen verschiedener Kindesschutzmassnahmen wie z.B. dem Verdacht auf Misshandlungen, Missbrauch oder häuslicher Gewalt, sowie bei psychischen Erkrankungen der Eltern oder eines Elternteils kann der „begleitete Umgang“ auch langfristig eingeleitet werden.
Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch und weitere Informationen zur Verfügung.